Nico Störtebeker Schwarzpulver-Knaller 50er Schachtel
Feuerwerksklasse: F2
Brenndauer:
Kaliber:
Schußanzahl: 50
NEM: 40 g
Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren
Hersteller: Nico
Der Störtebeker-Knaller macht seinem legendären Namensgeber alle Ehre und liefert ein akustisches Erlebnis, das selbst erfahrene Knall-Fans begeistert. In der Schachtel befinden sich 50 kraftvolle original Schwarzpulver-Kracher, die trotz ihrer kompakten Größe einen extrem lauten und markanten Schallimpuls erzeugen. Jeder einzelne Knall entfaltet ein explosives Klangbild, das an den Donner eines Piratenschusses erinnert und sich klar vom üblichen Silvesterlärm abhebt.
Die aufwendig gestaltete Piraten-Verpackung verleiht dem Produkt zusätzlich Charakter und macht die Schachtel zu einem echten Blickfang – ideal für Sammler, Piratenfreunde und alle, die Wert auf starke Optik und hohe Qualität legen. Die Kracher überzeugen durch konstante Performance, zuverlässige Zündung und eine kompromisslose Lautstärke, die für maximale Stimmung sorgt.
Egal ob als Tradition, Gag oder als akustischer Höhepunkt der Silvesternacht: Der Störtebeker steht für authentisches Schwarzpulver-Feeling und pure Lautstärke. Perfekt für alle, die den Jahreswechsel mit echtem Piraten-Donner feiern wollen. Jetzt das Effektvideo anschauen und die volle Klanggewalt erleben! Also an die Kanonen.
Erweiterte Produktinformationen
Artikelnummer: 425007
EAN/GTIN: 4014361011151
CE-Zeichen:
Herstellerinformation
NICO Europe GmbH, Rigistraße 8, 12277 Berlin, +49 (30) 720 080-0, info@nico-europe.com
Produktsicherheitshinweis
Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.
Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Bei Brand: Explosionsgefahr.
Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.
Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.
Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.