Versand
Versand- und Abholbedingungen
1. Kein Versand von Pyrotechnik
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Sicherheitsrichtlinien erfolgt kein Versand pyrotechnischer Artikel.
Bestellungen müssen persönlich abgeholt werden.
2. Abholort
Die Abholung erfolgt grundsätzlich an folgender Adresse:
Schmidt Pyrotechnik
Hauptstraße 2a
56459 Gemünden
oder an der rechtzeitig bekanntgegebenen Adresse des Silvesterverkaufs.
Die aktuelle Abholadresse wird auf www.feuerwerk-ww.de veröffentlicht und ggf. zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.
3. Abholzeiträume für Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk)
Die Abholung für Artikel der Kategorie F2 ist nur zu den gesetzlich zulässigen Abgabezeiträumen gemäß
§ 23 Abs. 2 1. SprengV möglich (in der Regel 29.–31. Dezember). Abweichung bei Sonn- und Feiertagen.
4. Abholung anderer Kategorien (F1, P1, T1, F3)
F1, P1, T1 und F3 können außerhalb des Silvesterzeitraums abgeholt werden – unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Erlaubnisscheins nach § 7/§ 27 SprengG bei F3).
5. Alters- und Berechtigungsprüfung
Bei jeder Abholung ist ein gültiger Altersnachweis bzw. ein Berechtigungsnachweis vorzulegen.
Ohne erfolgreichen Nachweis erfolgt keine Übergabe der Ware.
6. Nichtabholung
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Abholtermin oder kann kein erforderlicher Nachweis erbracht werden, gilt dies als Annahmeverzug.
7. Gefahrgut-Hinweis
Eine Rücksendung pyrotechnischer Artikel per Paketdienst ist gesetzlich verboten.
Im Widerrufsfall muss die Ware persönlich zurückgebracht werden.