Funke China-Böller A (Tiger Bomb Version) - ganzer Schinken (40 Packungen à 6 Stück)
Feuerwerksklasse: P1
Brenndauer: 1 Sekunde
Kaliber: 7,5 mm
Schußanzahl: 240
NEM: 264 g
Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren
Hersteller: Funke
Funke China-Böller A – Tiger Bomb Edition: Tradition, Handwerk und maximale Knallkraft.
Diese exklusive Sonderedition der beliebten Funke China-Böller A verbindet traditionelle chinesische Bauweise mit moderner Qualitätskontrolle und beeindruckender Schallwirkung. Gefertigt im klassischen 460-Format (3" × 9/16"), liefern die Tiger Bombs genau den kernigen, trockenen Schlag, der Funke seit Jahren zur Kultmarke unter Feuerwerksfans macht. Mit 1,1 g NEM pro Stück erzeugen sie einen kraftvollen Knall, der selbst anspruchsvolle Pyrotechnik-Liebhaber begeistert.
Jede Packung enthält 6 Böller, ein ganzer Schinken sogar 40 Packungen – ideal für Vorrat, Sammler oder alle, die Wert auf hochwertige Schallerzeuger legen. Als P1-Artikel dürfen die Tiger Bombs ganzjährig verwendet werden, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die authentische Verarbeitung, das markante Tiger-Bomb-Label und der klare Fokus auf Qualität machen diese Edition zu einem echten Highlight für Profis und Hobby-Pyrotechniker gleichermaßen.
Wer traditionelle Böller liebt und kompromisslose Funke-Power sucht, findet hier ein echtes Meisterstück.
Erweiterte Produktinformationen
Artikelnummer: 425011
EAN/GTIN: 5901122925897
CE-Zeichen: 2768-P1-0003/2021
Herstellerinformation
Argento GmbH, Hauptstraße 28, 15806 Zossen, +49 33769 883942, post@argento.de
Produktsicherheitshinweis
Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.
Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Bei Brand: Explosionsgefahr.
Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.
Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.
Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.