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Albert Candy Mountain Verbundfeuerwerk – bunte 100-Schuss Fächerbatterie mit neonfarbiger Verpackung.

Albert Candy Mountain – 100 Schuss Fächer Verbundfeuerwerk

€99,95
Inkl. Steuern. Versandkosten werden beim Checkout berechnet.

Feuerwerksklasse: F2

Brenndauer: 35 Sekunden

Kaliber: 25 mm

Schußanzahl: 100

NEM: 1600 g

Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren

Hersteller: Albert

Albert Candy Mountain ist ein farbexplosives Premium-Verbundfeuerwerk, das mit seiner intensiven Mischung aus Neonfarben, Blinkeffekten und dynamischen Z-Fächern ein unvergleichliches Showbild erzeugt. Von den ersten blinkenden Feuertöpfen über die kraftvollen Neon-Leuchtspuraufstiege bis zu den farbstarken Sternbouquets entfaltet sich ein visuelles Spektakel, das an einen zuckersüßen Rausch erinnert. Gold-, Grün- und Rotblinker wirbeln in schnellen Sequenzen durch den Himmel und verbinden sich mit blau-purpurnen Päonien, gelben Akzenten und fein glitzernden Goldblinkern zu einer beeindruckenden Gesamtkomposition.

Typisch für Albert überzeugt Candy Mountain durch kreative Effektauswahl, klare Farben und eine perfekt abgestimmte Schussfolge, die von Anfang bis Ende begeistert. Mit 100 Schuss, einer Brenndauer von 35 Sekunden und einem Kaliber von 25 mm erreicht das Feuerwerk eine eindrucksvolle Effekthöhe von bis zu 40 Metern. Dank 1600 g NEM liefert der Verbund eine starke, kraftvolle Performance, die ideal für gehobene Silvesterfeuerwerke, private Feiern und besondere Events ist.

Candy Mountain ist das perfekte Feuerwerk für alle, die Farbe, Intensität und verspielte Effekte lieben.

Erweiterte Produktinformationen

Artikelnummer: 225010

EAN/GTIN: 5901122913542

CE-Zeichen: 2768-F2-0007/2021

Herstellerinformation

Argento GmbH, Hauptstraße 28, 15806 Zossen, +49 33769 883942, post@argento.de

Produktsicherheitshinweis

Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.

Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Bei Brand: Explosionsgefahr.

Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.

Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.

Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.

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