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Nico Knallkette 500 Schuss am Stück

Nico Knallkette 500 Schuss am Stück

€6,49
Inkl. Steuern. Versandkosten werden beim Checkout berechnet.

Feuerwerksklasse: F2

Brenndauer:

Kaliber:

Schußanzahl: 500

NEM: 50 g

Altersbeschränkung: Ab 18 Jahren

Hersteller: Nico

Diese verbundene Knallkette liefert 500 lautstarke Knalleffekte auf 1,5 m Länge und sorgt damit für eine beeindruckende Geräuschkulisse. Einmal angezündet, läuft die Leitzündschnur wie ein Feuerstrom entlang und zündet jeden einzelnen Mini-Knaller in schneller Abfolge – ein „Gebolze“, das sofort für Aufmerksamkeit sorgt und perfekt in jedes Silvesterfeuerwerk passt.

Knallketten gehören zu den traditionsreichsten Silvesterartikeln überhaupt und sind vielen noch als Ladycracker, Miniknaller oder Pfennigskracher bekannt. Trotz ihrer kleinen Größe überzeugen sie durch Charme, Nostalgie und jede Menge Spaß. Sie bestehen aus vielen kleinen Knallkörpern, die über ihre Zündschnüre miteinander verbunden sind und nacheinander ausgelöst werden – simpel, zuverlässig und absolut kultig.

Ob für Jugendliche als Einstieg in die Welt der Pyrotechnik oder für Erwachsene, die ein Stück Silvestertradition erleben wollen – die 500er Knallkette ist ein echtes Highlight für alle Fans klassischen Knallfeuerwerks. Einmal zünden und das Spektakel beginnt!

Erweiterte Produktinformationen

Artikelnummer: 425009

EAN/GTIN: 4014361015913

CE-Zeichen:

Herstellerinformation

NICO Europe GmbH, Rigistraße 8, 12277 Berlin, +49 (30) 720 080-0, info@nico-europe.com

Produktsicherheitshinweis

Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.

Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Bei Brand: Explosionsgefahr.

Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.

Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.

Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.

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