Zu Produktinformationen springen
Funke Luftheuler ein Klassiker in neuem Gewand (10 Packungen à 10 Stück)

Funke Luftheuler ein Klassiker in neuem Gewand (10 Packungen à 10 Stück)

€16,99
Inkl. Steuern. Versandkosten werden beim Checkout berechnet.

Feuerwerksklasse: F1

Brenndauer: 3 Sekunden

Kaliber: 7 mm

Schußanzahl: 100

NEM: 150 g

Altersbeschränkung: Ab 12 Jahren

Hersteller: Funke

Wer in den 80ern und 90ern gefeiert hat, kennt ihn noch ganz genau: den schrillen, durchdringenden Luftheuler, der jede Silvesternacht zu einem kleinen Abenteuer machte. Jetzt bringt Funke diesen Klassiker in einer liebevollen Neuauflage zurück – und das sogar in der Kategorie F1, also ganzjährig erhältlich und bereits ab 12 Jahren erlaubt!*

Der neue Funke-Luftheuler bleibt dem Original treu: klarer, sauberer Aufstieg, ikonischer Pfeifton und ein authentisches Retro-Feeling, das sofort Erinnerungen weckt. Gleichzeitig sorgt Funke für moderne Qualität, gleichbleibende Leistung und sichere Verarbeitung, wie man es von der Marke kennt.

Egal ob für Nostalgiker, Sammler oder alle, die jüngeren Generationen zeigen wollen, „wie es früher war“ – dieser Luftheuler ist ein echtes Stück Pyro-Geschichte in perfekter Neuinterpretation.

Der Klassiker ist zurück – lauter, sauberer, besser.

Erweiterte Produktinformationen

Artikelnummer: 425010

EAN/GTIN: 5901122901259

CE-Zeichen: https://www.youtube.com/watch?v=bbfOdxFSW-E

Herstellerinformation

Argento GmbH, Hauptstraße 28, 15806 Zossen, +49 33769 883942, post@argento.de

Produktsicherheitshinweis

Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.

Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Bei Brand: Explosionsgefahr.

Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.

Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.

Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.

Wie wäre es damit?